Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag auf Pflegegrad, bei der Krankenkasse gestellt werden.
Pflegebedürftige Menschen, die in Pflegegrade eingestuft wurden, erhalten seitens der Pflegekassen eine finanzielle Unterstützung für ihre Pflege. Die Höhe der Leistungen richtet sich gemäß der Pflegeversicherung nach der Pflegeform sowie der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, an der der Pflegebedürftige leidet.
Wir haben für Sie einige wichtige Informationen zu verschiedenen Pflegestufen zusammengestellt,
um Ihnen vorab einen allgemeinen Überblick über den ambulanten Pflegedienst zu ermöglichen.
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen,
haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.